Frau Wiedemann, kann man die Energiepauschale ablehnen und wenn ja wie und wo kann ich das einreichen?
Liebe Frau R.
Sie erwähnen nicht, durch wen die Energiepreispauschale an Sie ausgezahlt würde.
Bei Arbeitnehmer:innen erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeberin, so dass eine Nichtauszahlung ggf. dort, je nach Betriebsgröße in der Personalabteilung o.ä., angefragt werden könnte. Da eine Auszahlung mit dem Septembergehalt erfolgen soll, ist es dafür eventuell schon ein wenig spät.
Ausführliche FAQs zur Energiepreispauschale finden Sie zudem auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen: Bundesfinanzministerium - FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“.
Hier könnte Punkt VI. Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber für Sie relevant sein: Wird, in diesem Fall auf Ihren Wunsch hin, nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt bleibt zu bedenken, dass die Pauschale dann ggf. im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erneut zum Tragen kommt.
Für beide Fälle sei noch erwähnt, dass unser Finanzminister am 24.06.22 bezüglich einer ähnlichen Frage ebenfalls auf Abgeordnetenwatch auf die Möglichkeit hinwies Geld an die Bundeskasse zu überweisen.
Viele Grüße,
Dagmar Wiedemann