(...) Mai 2002 wurde die Einschränkung, auf die Sie sich beziehen, beseitigt und die Todesstrafe ausnahmslos untersagt. Diesen status quo werde ich immer verteidigen, denn das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht, an dem nicht gerüttelt werden darf. Jetzt nicht und in Zukunft nicht. (...)
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(...) die ÖDP "gedenkt" nicht etwas zu tun, sondern sie hat bereits etwas getan: Wir haben mit erheblichem finanziellem Aufwand aus eigener Tasche eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Vertrag von Lissabon eingereicht, während andere (auch die meisten Grrünen...) im Bundestag zugestimmt haben und andere (wie die FW) nur undeutliche Worte absondern. (...)
(...) Hinsichtlich des Verbots der Todesstrafe in Art. 2 Abs.2 der EU-Grundrechtscharta möchte ich allerdings darauf verweisen, dass es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention inzwischen nicht nur das 6., sondern auch das 13. (...)
(...) Insofern befürchte ich keinen Rückschritt und schon gar keine Einführung der Todesstrafe in einem Land der europäischen Union. Ihre Aussage ist nämlich schlichtweg falsch. (...)