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Nadja Hirsch
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Frage von Dr. Xaver H. •

Frage an Nadja Hirsch von Dr. Xaver H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Hirsch,

im EU-Vertrag und ihren Zusatzprotokollen ist, im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, die Todesstrafe nicht völlig abgeschafft und eröffnet den einzelnen Mitgliedsländern sogar die Möglichkeit, diese einzuführen, ohne aus der EU austreten zu müssen. Ich halte das für äusserst bedenklich und einen Rückschritt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? Und sie persönlich?

näheres unter
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers

Mit freundlichen Grüssen,

Dr. med. Xaver Heberle

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Heberle,

Sie verweisen selbst auf eine Quelle, die die relevanten Stellen in diversen Dokumenten aufzeigt.

Ich möchte mich ganz klar gegen die Todesstrafe und gegen eine Einführung aussprechen.
Hinsichtlich des Verbots der Todesstrafe in Art. 2 Abs.2 der EU-Grundrechtscharta möchte ich allerdings darauf verweisen, dass es im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention inzwischen nicht nur das 6., sondern auch das 13. Zusatzprotokoll gibt, welches das Verbot der Todesstrafe unter allen Umständen statuiert. In Kraft getreten ist dieses Zusatzprotokoll schon am 01. Juli 2003, Deutschland hat es 11. Oktober 2004 ratifiziert. Noch haben nicht alles Mitgliedsstaaten unterschrieben, aber daran muss gearbeitet werden.

In Deutschland ist die Einführung einer Todesstrafe auch juristisch nicht möglich.
In Artikel 1 ist festgeschrieben: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Dies ist mit der Todesstrafe nicht vereinbar. Nachdem der Grundgehalt von Grundrechten nicht veränderbar ist, kann auch keine 2/3 Mehrheit hier eine Grundgesetzänderung herbeiführen.
Übrigens wurde die Todesstrafe in Bayern erst 1998 formal durch einen Volksentscheid aus der Bayerischen Verfassung gestrichen.