Frage an Daniel Schreyer von Dr. Xaver H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schreyer,
im EU-Vertrag und ihren Zusatzprotokollen ist, im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, die Todesstrafe nicht völlig abgeschafft und eröffnet den einzelnen Mitgliedsländern sogar die Möglichkeit, diese einzuführen, ohne aus der EU austreten zu müssen. Ich halte das für äusserst bedenklich und einen Rückschritt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? Und sie persönlich?
näheres unter
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. med. Xaver Heberle
Sehr geehrter Herr Dr. Heberle,
1998 haben die EU Mitgliedsstaaten beschlossen, ihre Maßnahmen im Bereich der Bekämpfung der Todesstrafe zu verstärken und entsprechende Leitsätze verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt war die Todesstrafe in den meisten Mitgliedstaaten bereits abgeschafft und dort, wo sie noch nicht abgeschafft war, wurde sie nicht angewandt. Seitdem haben alle Staaten der Union das Protokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Todesstrafe ratifiziert. Die Abschaffung der Todesstrafe ist im Übrigen auch eine der Aufnahmebedingungen für die Mitgliedschaft in der Europäischen Union.
Insofern befürchte ich keinen Rückschritt und schon gar keine Einführung der Todesstrafe in einem Land der europäischen Union. Ihre Aussage ist nämlich schlichtweg falsch.
Die von Ihnen angeführte Quelle scheint leider wenig geeignet seriös über dieses Thema zu informieren. Bitte informieren Sie sich einige Minuten in verschiedenen öffentlichen Quellen, Sie werden sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, dass nichts zu befürchten steht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Schreyer