Frage an Lothar Bisky von Dr. Xaver H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bisky,
im EU-Vertrag und ihren Zusatzprotokollen ist, im Gegensatz zu unserem Grundgesetz, die Todesstrafe nicht völlig abgeschafft und eröffnet den einzelnen Mitgliedsländern sogar die Möglichkeit, diese einzuführen, ohne aus der EU austreten zu müssen. Ich halte das für äusserst bedenklich und einen Rückschritt. Was gedenkt ihre Partei dagegen zu tun? Und sie persönlich?
näheres unter
http://www.radio-utopie.de/2008/02/24/eu-vertrag-todesstrafe-in-europa-nun-doch-abgeschafft-schoen-waers
Mit freundlichen Grüssen,
Dr. med. Xaver Heberle
Sehr geehrter Herr Dr. Heberle,
Sie haben völlig Recht: Im Artikel 102 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“ Das halte ich für völlig richtig und DIE LINKE und ich selbst streiten dafür, dass dies so bleibt und zwar in Deutschland und Europa. Auf Ihrer Internetseite zitieren Sie zwar korrekt, aber nicht vollständig, denn mit dem 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 03. Mai 2002 wurde die Einschränkung, auf die Sie sich beziehen, beseitigt und die Todesstrafe ausnahmslos untersagt. Diesen status quo werde ich immer verteidigen, denn das Recht auf Leben ist ein Menschenrecht, an dem nicht gerüttelt werden darf. Jetzt nicht und in Zukunft nicht.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Lothar Bisky