Frage von Daniel M. • 18.04.2024
Antwort von Manuela Ripa ÖDP • 22.04.2024
Die bedeutet, dass es für die ÖDP kein "Recht auf Abtreibung" gibt, aber ein Recht auf Leben sowie auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Die bedeutet, dass es für die ÖDP kein "Recht auf Abtreibung" gibt, aber ein Recht auf Leben sowie auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Ja, ich bin in dieser Legislatur im ECON-Ausschuss, der sich mit wirtschafts- und währungspolitischen Themen auseinandersetzt.
Meine Partei hat sich in einem Mitgleiderentscheid für das BGE ausgesprochen.
Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – keine Förderung nach Betriebsgröße
Ich interpretiere den Vorschlag als ein Wahlmanöver der EVP um hier auf Stimmenfang zu gehen. Wir, die SPD-Europaabgeordneten, machen es uns nicht so einfach.