(...) Bezüglich des Streikrechts möchte ich Sie auf eine Information der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hinweisen: http://www.gew.de/Binaries/Binary52566/09_08_19_Infoblatt_EGMR.pdf - Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte behandelt eine Klage türkischer Beamter zum Streik- und Vereinigungsrecht. Hierin wird das Streikrecht ausdrücklich anerkannt. (...)
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(...) EU-Beamte dürfen zwar streiken und die Beamten einer Reihe von Mitgliedstaaten auch, in Deutschland ist aber das Streikverbot für Beamte eingebettet in das besondere Loyalitätsverhältnis des Dienstherren und des Beamten, dem auch das von Ihnen zitierte so genannte Alimentierungsgebot zuzuordnen ist. (...)
(...) Zudem wird in den Verträgen keine Regelung über ein Streikrecht auf EU-Ebene vorgeschrieben, denn erneut sind die Mitgliedsaaten verantwortlich. Auf EU-Ebene gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. (...)
(...) Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Beamteneikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist. (...)
(...) Damit hat das Beamtenverhältnis nicht nur eine verfassungsrechtliche, sondern vor allem auch eine gesellschaftspolitische Dimension. Ein Streikrecht der Beamten wäre damit bereits im Ansatz nicht vereinbar, weil dann die hoheitliche Aufgabenerfüllung nicht jederzeit sicher gestellt wäre. (...)
(...) Ich habe mich damit nicht befasst und möchte mich auch nicht damit befassen. Ich kümmere mich nicht um Strassenbau in Deutschland und in der EU und auch nicht in Tansania. Es ist einfach nicht möglich, bei allen Themen präsent zu sein - und meine Themen sind andere. (...)