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Frage von Ludwig M. •

Frage an Nadja Hirsch von Ludwig M. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Hirsch!

Als Abgeordnerte im Europäischen Palament wende ich mich mit einer Frage an Sie:

Aufgrund dessen, dass die aktuelle Bundesregierung massiv gegen den Grundsatz des Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) verstoßen hat, indem sie die Versprochene Reduzierung den "Weihnachtsgeldes"für Bundesbeamte in Höhe von ca. 2,5% zum 31.12.2010 willkürlich verlängerte hat, sehe ich dieses Gebot beschädigt.

Sind Sie als Abgeordnete für ein Streikrecht der Beamten auf Europäischer Grundlage und Verfassung, damit diese Beschäftigungsgruppe auch gegen solche massiven Verstöße des Alimentationsprinzip vorgehen kann?

Mit freundlichen Grüßen

Ludwig Maatz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Maatz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie Sie bereits in Ihrem Schreiben präzisiert haben, bin ich Abgeordnete im Europäischen Parlament. Insofern bin ich mit den nationalen Regelungen zu den Bezügen der Bundesbeamten auch nicht befasst.

Gerne aber teile ich mit Ihnen meine Ansichten bezüglich der Möglichkeit eines Streikrechts deutscher Beamter (ich denke darauf beziehen Sie sich) auf europäischer Grundlage und des Lissabon-Vertrages (ich denke darauf beziehen Sie sich, wenn Sie von einer "Verfassung" sprechen).

Die EU hat gemäß dem Subsidiaritätsprinzip keine Kompetenz, in die Regelungen auf nationaler Ebene zum Beamtentum (und somit auch deren Streikrecht) einzugreifen. In Deutschland haben wir in der Vergangenheit und entsprechend unserer Vorstellungen eines funktionierenden und effektiven Staates die Entscheidung getroffen, den Beamten kein Streikrecht einzuräumen, auch wenn dies in anderen EU-Ländern und auch für EU-Beamte der Fall ist.

In Deutschland gilt der Grundsatz, dass Beamten eine besondere Rolle zukommt, da sie staatliche Aufgaben übernehmen. Die Handlungsfähigkeit des Staates wiederum darf nicht eingeschränkt werden - und somit darf es nicht zum Streik kommen. Im Gegenzug profitieren Beamte von erheblichen Privilegien, beispielsweise einem lebenslang garantierten Arbeitsplatz, was in heutiger Zeit instabiler Markt- und Arbeitsverhältnisse eine ganz besondere Ausnahme darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Nadja Hirsch