Frage an Markus Ferber von Ludwig M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Ferber!
Als Abgeordnerter im Europäischen Palament wende ich mich mit einer Frage an Sie:
Aufgrund dessen, dass die aktuelle Bundesregierung massiv gegen den Grundsatz des Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) verstoßen hat, indem sie die Versprochene Reduzierung den "Weihnachtsgeldes"für Bundesbeamte in Höhe von ca. 2,5% zum 31.12.2010 willkürlich verlängerte hat, sehe ich dieses Gebot beschädigt.
Sind Sie als Abgeordneter für ein Streikrecht der Beamten auf Europäischer Grundlage und Verfassung, damit diese Beschäftigungsgruppe auch gegen solche massiven Verstöße des Alimentationsprinzip vorgehen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Maatz
Sehr geehrter Herr Maatz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum Thema Alimentationsprinzip. Ich kann Ihre Kritik durchaus verstehen.
Die Europäische Union ist eine Vertragsgemeinschaft. Die Kompetenzen der EU sind durch Verträge festgelegt und auch ob diese auf nationaler oder EU-Ebene liegen, d.h. die EU ist nur dort tätig wo ihr die Aufgaben übertragen worden sind.
Die EU kann sich daher nicht in die Versorgungsregelungen in Deutschland einmischen.
Zudem wird in den Verträgen keine Regelung über ein Streikrecht auf EU-Ebene vorgeschrieben, denn erneut sind die Mitgliedsaaten verantwortlich. Auf EU-Ebene gilt das Subsidiaritätsprinzip, das besagt, dass Entscheidungen auf einer möglichst bürgernahen Ebene zu treffen sind. In diesem Fall ist das Mitgliedsland verantwortlich, über ein Streikrecht zu entscheiden.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP