Frage von David E. • 31.01.2025

Antwort ausstehend von Bernd Schattner AfD
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Kriminelle müssen bestraft werden - mit den Mitteln des Rechtsstaats.
Allgemein gilt aber: Nicht die Geflüchteten, sondern die Fluchtursachen müssen konsequent bekämpft werden! Und wer die Fluchtursachen bekämpfen will, der muss für die Überwindung des Imperialismus kämpfen!