(...) Im Konkreten zur inhaltlichen Frage, die audiovisuelle Dokumentation der Vernehmung des Beschuldigten/Betreffenden kann als ein richtiger Schritt zum Schutz der Rechte des Beschuldigten/Betreffenden im Strafverfahren bzw. der Begutachtung betrachtet werden. (...)
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(...) So aus dem Bauch heraus ergründet sich mir der Sinn dieses Aufzeichnen von Begutachtungen der Psyche nicht so ganz. Wenn der zu Begutachtende aus den Aufzeichnungen jedoch eine Gegenbegründung ableiten will, ist das Interesse seinerseits vielleicht begründet. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzt sich beständig für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen gerichtlicher Verfahren und damit zusammenhängender Prozesse ein. Eine audiovisuelle Dokumentation erscheint uns im Sinne der Effektivität der Rechtsmittel sinnvoll, sofern sich Aufzeichnungen und deren Verwendung klar an den datenschutzrechtlichen Vorgaben orientieren. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Sichtweise auf diese komplexe Thema und Ihre Frage dazu. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist mit Recht ein besonders geschütztes. Aus meiner - zugegebenermaßen fachfremden - Sicht muss das in besonderem Maß für behördlich angeordnete Begutachtungen mit Psychiatern und Psychologen gelten. (...)
(...) ich kann Ihnen da nur zustimmen, dass wir hier Probleme und einen in Zukunft einen Regelungsbedarf haben. (...)