Stephanie Erben
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Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hans-Joachim G. •

Frage an Stephanie Erben von Hans-Joachim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Stephanie Erben,

mir ist bekannt, daß Ihr Mitbewerber Meißner für Gesetzesänderungen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht eintritt mit dem Ziel, dass Rechtsuchende einen durchsetzbaren Anspruch auf audiovisuelle Dokumentation von Gesprächen erhalten, welche sie im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen mit Psychiatern bzw. Psychologen führen sollen (vgl. Petition pro Transparenz http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18_03_2014_Petition_pro_Transparenz.pdf )
Wie stehen Sie zu solchen Gesetzesänderungen?

Hochachtungsvoll

H. G.

Stephanie Erben
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Sichtweise auf diese komplexe Thema und Ihre Frage dazu. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist mit Recht ein besonders geschütztes. Aus meiner - zugegebenermaßen fachfremden - Sicht muss das in besonderem Maß für behördlich angeordnete Begutachtungen mit Psychiatern und Psychologen gelten. Ich bin aber der Überzeugung, dass es für diesen besonderen Fall auch jetzt schon ausreichende Dokumentationspflichten von Seiten des Gutachters gibt. Das Anliegen der Behörde besteht ja gerade darin, durch Hinzuziehung eines Experten bzw. einer Expertin Sachverhalte besser beurteilen zu können.

Ich werde diese Frage gern in Zukunft noch mit Fachleuten näher besprechen, um Ihre Frage möglicherweise demnächst noch präziser beantworten zu können.

Vorerst verbleibe ich mit der Hoffnung auf Ihre Stimme bei der kommenden Bundestagswahl und freundlichen Grüßen
Stephanie Erben