Frage an Ralf Kalich von Hans-Joachim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ralf Kalich,
mir ist bekannt, daß Ihr Mitbewerber Meißner für Gesetzesänderungen auf Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht eintritt mit dem Ziel, dass Rechtsuchende einen durchsetzbaren Anspruch auf audiovisuelle Dokumentation von Gesprächen erhalten, welche sie im Rahmen von behördlich angeordneten Begutachtungen mit Psychiatern bzw. Psychologen führen sollen (vgl. Petition pro Transparenz http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/18_03_2014_Petition_pro_Transparenz.pdf )
Wie stehen Sie zu solchen Gesetzesänderungen?
Hochachtungsvoll
H. G.
Sehr geehrter Herr G.,
Die Fraktion DIE LINKE im Bundestag setzt sich beständig für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Rahmen gerichtlicher Verfahren und damit zusammenhängender Prozesse ein. Eine audiovisuelle Dokumentation erscheint uns im Sinne der Effektivität der Rechtsmittel sinnvoll, sofern sich Aufzeichnungen und deren Verwendung klar an den datenschutzrechtlichen Vorgaben orientieren. In parlamentarischen Initiativen setzen wir uns stets für die Stärkung von Beschuldigtenrechten ein, auch dieser Aspekt wird hierbei eine Rolle spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Kalich