(...) Diese sollen Ihnen nicht verloren gehen. Es ist für PKV-Versicherte nur schwer und für über 55-jährige überhaupt nicht möglich, in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Gerade für die älteren Versicherten wird das oft zum Problem, da die PKV ja nach dem Äquivalenzprinzip funktioniert: Dabei muss, grob gesagt, der Versicherte das einzahlen, was er später als Gesundheitsleistungen herausbekommt. (...)
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(...) Festzuhalten ist zunächst: Für PKV-Vollversicherungsverträge, die zum Zeitpunkt der Einführung der Bürgerversicherung bestehen, gilt der verfassungsrechtliche Bestandsschutz. Dieser erstreckt sich auch auf die Altersrückstellungen, die für diese Verträge angelegt wurden. (...)
(...) Definitiv NEIN, denn die NEIN!-Idee wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, indem die Mandatsträger ihre Konzepte und Meinungen in den Parlamenten zur Diskussion stellen. In der Fraktion der NEIN!-Idee sind sehr verschiedene Problemlösungen vertreten, die ansonsten nicht im Parlament vertreten wären. (...)
(...) Sie werden in den Bilanzen der PKV erfasst als Rückstellungen für zukünftige Alterung der Versicherten. Wenn die Grundlage dafür wegfällt, weil die versicherten in die BBV wechseln, muss das jeweilige Unternehmen die Rückstellungen auflösen. (...)
(...) In diesem Zusammenhang wird die PKV nicht abgeschafft, da ein erzwungener Wechsel von der PKV in die Bürgerversicherung rechtswidrig wäre. Das Modell der Bürgerversicherung legt einen Stichtag fest, bis zu dem Versicherte in die Bürgerversicherung wechseln können. Dabei können die Altersrückstellungen im verfassungsrechtlichen Rahmen mitgenommen werden. (...)
(...) ich bedanke mich für Ihr Interesse am Bildungsprogramm der ÖDP. Für uns ist übergeordnet wichtig, dass eine ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit vorrangiges Bildungsziel ist. Kulturtechniken wie Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, die früher im größeren Familienverband automatisch vermittelt wurden, und demokratische Grundregeln müssen eingeübt werden. (...)