Frage an Cansel Kiziltepe von Sven K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kiziltepe,
das Konzept der SPD-Bürgerversicherung sieht vor, dass Privatversicherte, die in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ihre Altersrückstellungen "mitnehmen" können. Was ich nicht verstehe, ist, was dann aus ihnen wird. Die Beiträge zur neuen Bürgerversicherung sollen sich ja streng nach dem Einkommen richten. Wobei helfen mir dann meine "mitgenommenen" Altersrückstellungen? Ist der Eindruck richtig, dass sie in Wahrheit verloren wären?
Mit freundlichen Grüßen
Sven Kässler
Sehr geehrter Herr Kässler,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gerne Stellung nehmen möchte.
Die private Krankenversicherung (PKV) hat heute aufgrund des demographischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschrittes mit enormen Herausforderungen zu kämpfen. Bereits heute steht sie quasi "mit dem Rücken den der Wand", was sich besonders durch die steigenden Prämien für PKV-Versicherte zeigt. Vor den oben genannten Aufgaben steht selbstverständlich auch die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb wollen wir in der Bürgerversicherung die Solidarität zwischen den hohen und den niedrigen Einkommen stärken.
Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag leisten wie Beschäftigte, die tatsächliche Parität muss wiederhergestellt werden. Ziel der SPD-Gesundheitspolitik ist es, für alle einen gleich guten Zugang zu medizinischer Versorgung zu schaffen und Privilegierungen im Gesundheitssystem abzubauen, also die Zwei-Klassen-Versorgung zu beenden.
In diesem Zusammenhang wird die PKV nicht abgeschafft, da ein erzwungener Wechsel von der PKV in die Bürgerversicherung rechtswidrig wäre. Das Modell der Bürgerversicherung legt einen Stichtag fest, bis zu dem Versicherte in die Bürgerversicherung wechseln können. Dabei können die Altersrückstellungen im verfassungsrechtlichen Rahmen mitgenommen werden. Allerdings würde es keine Möglichkeiten zu Neuversicherungen in die PKV geben.
Mit freundlichen Grüßen
Cansel Kiziltepe