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Frage von Jacub G. •

Frage an Lisa Paus von Jacub G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Paus,

das Konzept der Bürgerversicherung sieht vor, dass Privatversicherte, die in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ihre Altersrückstellungen "mitnehmen" können. Was ich nicht verstehe, ist, was dann aus ihnen wird. Die Beiträge zur neuen Bürgerversicherung sollen sich ja streng nach dem Einkommen richten. Wobei helfen mir dann meine "mitgenommenen" Altersrückstellungen? Ist der Eindruck richtig, dass sie in Wahrheit verloren wären?

Mit freundlichen Grüßen
Jacub Goldberg

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Lieber Herr Goldberg,

In der Bürgerversicherung findet - wie schon heute in der gesetzlichen Krankenversicherung - ein Generationenausgleich statt. Die höheren Leistungsausgaben für ältere Versicherte werden durch die Beitragszahlungen der jüngeren Versicherten mitfinanziert. Damit werden die in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen nicht mehr für ihren ursprünglichen Zweck gebraucht.

Denkbar ist es, die Altersrückstellungen über den Gesundheitsfonds in die Bürgerversicherung fließen zu lassen, was unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten auch zu rechtfertigen wäre. Denn die bisherigen Privatversicherten werden mit zunehmenden Alter von einem Generationenausgleich profitieren, in den sie bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung nicht "eingezahlt" haben.

Allerdings verbinden sich mit dem Thema Altersrückstellungen auch verfassungsrechtliche Fragen, die noch nicht alle abschließend geklärt sind. Die Alternative bestünde darin, dass die Altersrückstellungen bei den Versicherten bleiben und von diesem zum Beispiel für den Abschluss von Zusatzversicherung genutzt werden können.

Beste Grüße
Lisa Paus

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Sehr geehrter Herr Goldberg,

sie sprechen hier eine komplizierte Fragestellung an, bei der rechtlichen und technischen Fragen noch nicht abschließend geklärt sind.

Festzuhalten ist zunächst: Für PKV-Vollversicherungsverträge, die zum Zeitpunkt der Einführung der Bürgerversicherung bestehen, gilt der verfassungsrechtliche Bestandsschutz. Dieser erstreckt sich auch auf die Altersrückstellungen, die für diese Verträge angelegt wurden.

Unter den mit dieser Materie befassten JuristInnen ist jedoch strittig, ob die Alterungsrückstellung den Versicherten oder dem privaten Krankenversicherungsunternehmen zuzuordnen sind. In der Regel (Ausnahme Standardtarif) können Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens nicht mitgenommen werden.

Unser Konzept sieht vor, dass PKV-Versicherte innerhalb eines befristeten Zeitraums in die Bürgerversicherung wechseln können. Deren Altersrückstellungen würden dann zur Dämpfung steigender Leistungsaufwendungen im Alter nicht mehr gebraucht. Das würde dann über den Solidarausgleich innerhalb der Bürgerversicherung stattfinden. Deshalb würde es naheliegen, die Altersrückstellungen, die sich auf diese Leistungen beziehen, in das Solidarsystem einzuspeisen.

Anders sieht dies bei dem Teil der Alterungsrückstellungen aus, der für zusätzliche Leistungen (z.B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer) gebildet wurde. Hier besteht die Überlegung, diese Alterungsrückstellungen in Zusatzversicherungen zu überführen, deren Kalkulation auf der Basis des ursprünglichen Eintritts in die PKV erfolgt. Damit würde garantiert, dass der damalige und nicht der heutige (evtl. schlechtere) Gesundheitszustand die Basis der Prämienberechnung bildet.

Ich hoffe, Ihnen damit weiterhelfen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Lisa Paus

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