Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Andrea Voßhoff
Antwort von Andrea Voßhoff
CDU
• 29.07.2013

(...) Zu Ihrer Frage zur Abgeordnetenbestechung erlaube ich mir gleichwohl kurz den Hinweis, dass das von Ihnen beschriebene Verhalten eines Abgeordneten nicht - wie Sie meinen - straffrei ist, sondern als vollendeter Stimmenkauf nach § 108 e StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen wäre!!! (...)

Portrait von Katherina Reiche
Antwort von Katherina Reiche
CDU
• 05.09.2013

(...) Die Verhaltensregeln wurden 1972 erstmals beschlossen und verpflichten die Parlamentarier, dem Bundestagspräsidenten ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile. (...)

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