Frage an Andrea Voßhoff von Wolf T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Verehrte Frau Voßhoff, ich habe drei Fragen:
Ein Abgeordneter des Deutschen Bundestages, der Geld annimmt, um einen Änderungsantrag für ein Gesetz einzureichen, bleibt straffrei – warum dürfen meine Abgeordneten legal geschmiert werden? Warum werden die Nebentätigkeiten von Politikern nicht öffentlich gemacht, wenn schon die Einkünfte geheim bleiben sollen. Hat der Wähler keinen Anspruch darauf, zu erfahren, für welche Organisationen oder Firmen oder Verbände gegen Honorar tätig ist?
Ich wäre dankbar, wenn Sie mich nicht mit Bausteinen aus dem Schatzkästlein von Herrn Kauner bedienen würden. In neun Jahren hatte die Regierung genügend Zeit, die UN-Resolution nationalen Gesetzen anzupassen, anstatt auf den unzulänglichen § 108e zu verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Thieme
Sehr geehrter Herr Thieme,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Bürgerinnen und Bürger aus meinem Wahlkreis können sich gern und jederzeit mit Fragen oder Anregungen an mich wenden. Ich habe dabei auch nichts gegen eine öffentliche Kommunikation. Ich lehne aber eine Vermittlung durch abgeordnetenwatch ab und habe daher entschieden, mich an diesem Portal nicht zu beteiligen.
Zu Ihrer Frage zur Abgeordnetenbestechung erlaube ich mir gleichwohl kurz den Hinweis, dass das von Ihnen beschriebene Verhalten eines Abgeordneten nicht - wie Sie meinen - straffrei ist, sondern als vollendeter Stimmenkauf nach § 108 e StGB strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe zu bestrafen wäre!!!
Für etwaige weitere Anfragen Ihrerseits biete ich jederzeit über meine Homepage http://www.vosshoff.de, über meine Mailadresse im Bundestag andrea.vosshoff@bundestag.de oder postalisch unter Andrea Voßhoff, MdB, Platz der Republik 1,11011 Berlin, die Gelegenheit, sich an mich zu wenden.
Seien Sie herzlich gegrüßt!
Andrea Voßhoff, MdB