Frage von Maike H. • 26.10.2021
Antwort von Bärbel Bas SPD • 16.03.2022
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Ein Bundestagsmandat begründet kein Beamtenverhältnis und die Bundestagspräsidentin ist nicht die Dienstvorgesetzte der Abgeordneten.
Ich freue mich sehr im Bundestag für die Stärkung und Sichtbarkeit der jungen Generation kämpfen zu dürfen.
Eine genaue Aussage darüber, inwiefern die Antikörperanzahl auch nach Monaten noch vor Reinfektionen und schweren Krankheitsverläufen schützt, sei noch nicht zu treffen.
aufgrund des thematischen Zusammenhangs verweise ich auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage an mich.
Sehr geehrte Frau S. C.
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Mein Schwerpunkt ist die Gleichstellung.