Frage von Moritz K. • 25.10.2021
Antwort von Christian Lindner FDP • 26.10.2021
Die staatliche Parteienfinanzierung setzt Eigenmittel voraus. Parteispenden erfolgen ohne Gegenleistung.
Die staatliche Parteienfinanzierung setzt Eigenmittel voraus. Parteispenden erfolgen ohne Gegenleistung.
Sofern der Empfänger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, werden auf den Betrag auch Sozialabgaben fällig. Die Abgaben werden wie folgt berechnet:
Damit ist keine Schlechterstellung von BezieherInnen von Betriebsrenten einhergegangen, ich kann Ihren Unmut darüber, dass man darin eine Besserstellung von BezieherInnen einer Nicht-Betriebsrente sehen kann, aber verstehen
Nein
als gewählter Bundestagsabgeordneter des Südschleswigschen Wählerverbandes werde ich mich keiner anderen Fraktion anschließen und fraktionslos bleiben, damit die Unabhängigkeit meines Mandats gewahrt bleibt.