Für Anliegen an mich als Parteivorsitzenden können Sie sich gerne an lars.klingbeil@spd.de wenden.
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Mit der Abschaffung von § 219a StGB werden wir in diesem Rahmen auch mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen und die Informationsfreiheit für Frauen vergrößern.
Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden.
Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung dann, wenn die Schwangerschaft eine gesundheitliche Gefahr für die Frau darstellt oder durch eine Gewalttat entstanden ist.
Deshalb ist es so wichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt wird und die Grundversorgung bei Konflikten in der Schwangerschaft verbessert wird.
Als Partei des Rechtsstaates und Anhänger des Grundgesetzes befürworten wir Freie Demokraten die vielfältigen Schutzvorschriften zum Schutz des ungeborenen Lebens.