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Ralf Stegner
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Frage von Franz K. •

Was halten Sie von der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen? Was werden Sie tun, dass das auch künftig so bleibt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

im Grundgesetz heißt es im zweiten Artikel: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Auch mit Blick auf die Geschichte Deutschlands ist es gut, dass dieser Schutz so im Grundgesetz verankert ist, der mit der Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter beginnt. Ich habe nicht den Eindruck, dass es Bestrebungen gibt, dies zu ändern.

Trotzdem ist es wichtig hervorzuheben, dass der im Grundgesetz verankerte Schutz auch für werdende Mütter und ungewollt schwangere Menschen gilt. Deshalb ist es so wichtig, dass das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gestärkt wird und die Grundversorgung bei Konflikten in der Schwangerschaft verbessert wird. In diesem Zusammenhang ist es für die Gesundheit der Personen ebenfalls wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Stegner

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