Portrait von Robert Habeck
Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Franz K. •

Was halten Sie von der verfassungsrechtlich verankerten Pflicht, das Lebensrecht ungeborener Kinder zu schützen. Was werden Sie tun, dass dies auch künftig so bleibt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage an Robert Habeck. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist verfassungsrechtlich geboten und findet in verschiedenen Gesetzen Anwendung, was wir grundsätzlich begrüßen, beispielsweise im Mutterschutzgesetz. Ihre Frage zielt vermutlich auf das Thema Schwangerschaftsabbruch, zudem wir Grüne eine klare Haltung haben.

Zunächst: Die Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen ist in den letzten Dekaden deutlich zurückgegangen. Und klar ist, je mehr ungewollte Schwangerschaften verhindert werden können, desto besser. Dennoch kam und kommt es aus den verschiedensten Gründen zu ungewollten Schwangerschaften. Wir finden: Frauen brauchen in dieser Situation keine Drohung mit dem Strafgesetzbuch. Sie brauchen Unterstützung, Beratung und die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen, die für sie die richtige ist.

Wir haben als Grüne Partei mit unseren Wurzeln u.a. in der Frauenbewegung die Regelungen des Paragrafen 218 StGB schon immer kritisiert. In den 80ern und 90ern haben wir dazu parlamentarische Initiativen eingebracht.

Deshalb haben wir in unserem Grundsatzprogramm formuliert, dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung nichts im Strafgesetzbuch verloren haben und deren Kosten grundsätzlich übernommen werden müssen. Die Entkriminalisierung von Abbrüchen ist seit vielen Jahren grüne Position. Denn wir sind nicht der Auffassung, dass der Schutz des ungeborenen Lebens am besten mit dem Strafgesetz gewährleistet werden kann und dieser kann vor allem nicht gegen den Willen einer schwangeren Person durchgesetzt werden. Die Grundrechte einer schwangeren Person müssen bei einer ungewollten Schwangerschaft gewahrt werden. Aus diesem Grund haben wir uns bei den Koalitionsverhandlungen dafür eingesetzt, dass eine Kommission eingerichtet wird, die eine außerstrafgesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs prüfen soll. Dabei ist natürlich maßgeblich, dass eine solche Regelung verfassungskonform sein muss.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Robert Habeck

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