Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, den Bürger:innen sowie Unternehmen schnell Sicherheit zu geben.
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Auch bei Gas werden nicht alle Belastungen aufgefangen, sondern es sollen Härten verhindert werden.
im Dezember hat die Bundesregierung beschlossen auch Privathaushalte, die mit Heizöl, Pellets, LPG, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks wärmen und nicht von der Gaspreisbremse profitieren rückwirkend für den Winter 2022/23 zu entlasten.
Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich.
Aus dem Beschluss zwischen Bund und Ländern vom 02.11.2022 geht daher klar hervor, dass Mieter*innen, die durch die Aufwendung für die Bevorratung anderer Heizmittel finanziell überfordert sind, auch entlastet werden sollen.