Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
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Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.
Theoretisch ist es möglich, dass Deutschland zahlungsunfähig würde. Könnte es seine Schulden nicht mehr bedienen, weil Gläubiger nicht mehr bereit sind Anleihen zu zeichnen, wäre Deutschland zahlungsunfähig. In der Realität spielt diese theoretische Möglichkeit heute aber keine Rolle.
Die "Lücke", dass lediglich Rentenbezieher und Bundespensionäre einen Energiekostenzuschuss erhalten sollten, Landespensionäre davon jedoch ausgeschlossen wären, wurde gesehen und soll nun zeitnah geschlossen werden.
Zwar hat die Regierung mittlerweile nachgebessert, aber die beschlossenen Maßnahmen gehen aus unserer Sicht nicht weit genug, denn es handelt sich bislang lediglich um eine punktuelle Entlastung