Frage von Josef H. • 24.10.2022
Antwort von Wolfgang Stefinger CSU • 28.10.2022
Leider hat die Koalition auch diesmal nicht alle gesellschaftlichen Gruppen bedacht. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit! Es bedarf einer Nachbesserung.
Leider hat die Koalition auch diesmal nicht alle gesellschaftlichen Gruppen bedacht. In meinen Augen eine Ungerechtigkeit! Es bedarf einer Nachbesserung.
Die Anspruchsberechtigung hängt im Einzelfall von mehreren Faktoren ab, aber grundsätzlich haben Bürger:innen dann Anspruch auf Wohngeld, wenn ihr Einkommen nicht die Wohnkosten decken kann.
Der Bundestag hat zur Finanzierung der Entlastungspakete ein Sondervermögen gebilligt – dieses obliegt nicht der Schuldenbremse.
Das Thema ist nicht eingeschlafen. Ziel war und ist es, dass wir bis Ende diesen Jahres mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Wir bleiben hier dran.