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Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
Ob diese Verwaltungspraxis dem Unionsrecht standhält, wird sich zeigen müssen, schließlich gibt es hinreichend Rechtsprechung des EuGH in anderen Fällen, in denen beschränkt Steuerpflichtige auch andere soziale Vergünstigungen in Deutschland erhalten müssen, weil sie nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt steuerpflichtig werden
Russland hat die Ukraine überfallen und könnte selbst jederzeit die schrecklichen, völkerrechtswidrigen Angriffe einstellen und den Krieg damit sofort beenden. Wir müssen davon ausgehen, dass der Frieden nur militärisch erreicht werden kann, denn Wladimir Putin möchte die Ukraine schlichtweg auslöschen, sie von der Landkarte streichen.