Frage von Melanie K. • 25.07.2022
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Dass die Betriebssicherheit bis zum letzten Tag höchste Priorität hat und mit entsprechenden Testproceduren und Kontrollen unterlegt ist, dürfte klar sein.
Das Infektionsschutzgesetz macht für Personen, die „aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, eine Ausnahme von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
Außenministerin Baerbock hat sich dazu in der Tat bereits Ende Juni öffentlich geäußert.
DIE LINKE unterstützt den Ausbau der Forschungsförderung, um Wissenschaftler*innen unabhängiger von Drittmitteln zu machen