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Marco Buschmann
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Frage von Stefan W. •

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann, Herr K. warf am 12.10.2022 eine ähnliche Frage auf, die m.E. nicht ausreichend beantwortet wurde. Ist die Gaspreisbremse verfassungskonform ?

Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

um es gleich vorweg zu nehmen, ich begrüße die Unterstützung der Bürger durch die Regierung - sehe aber Gerechtigkeitslücken. Ist es demnach verfassungskonform, das beispielsweise ein wohlhabender Bürger, nur weil er Gas als Energieträger hat, eine Abschlagszahlung im Dezember erhält und von der Gaspreisbremse profitiert ? Ich habe vor 10 Jahren mehrere 10-Tausend € in die Hand genommen und eine regenerative Holzvergaserheizung gebaut. Ich habe also schon erheblich investiert. Nun wird derjenige der die letzten Jahre auf fossile Energieträger gesetzt hat zusätzlich belohnt und mit meinen Steuergeldern subventioniert. Ich zahle also doppelt. Das empfinde ich als problematisch. Alleine die Tatsache das mit Gas geheizt wird, kann kein Kriterium für die Bewilligung einer Subvention sein. Von der Energiepauschale und vom Strompreisdeckel profitiert derjenige ja auch noch. Holz, Pellets und Heizöl sind auch teurer geworden - Alle Energieträger entschädigen

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die seit Beginn des Krieges in der Ukraine steigenden Energiekosten stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch zielgerichtete Hilfen federn wir finanzielle Härten ab.

Diese Pakete enthalten unter anderem eine Energiepauschale, mit denen wir auf die steigenden Energiekosten in allen Bereichen reagieren. Auch wurde der Heizkostenzuschuss erhöht. In diesem Zuge wird es aber auch eine Härtefallregelung für Mieter und Wohnungseigentümer geben, die andere Energieträger nutzen. Hinzutritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden. Aber auch andere Maßnahmen wie der Abbau der Kalten Progression und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Die Situation auf dem Gasmarkt ist eine besondere: Der Wegfall der Lieferungen von russischem Erdgas infolge des Kriegs hat umfangreiche Auswirkungen auf die deutsche und europäische Bevölkerung und Wirtschaft. Das Instrument der Gaspreisbremse hat daher Ausnahmecharakter. 

Weiterhin hat die Bundesregierung beschlossen, dass der CO2-Preis zum Jahr 2023 hin nicht wie von der Vorgängerregierung geplant um 5 Euro je Tonne erhöht wir. Diese Maßnahme vermeidet es, die Verbraucher fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas zusätzlich zu belasten.

Der Umstieg von fossilen Energieträgern muss attraktiv bleiben. Deshalb können Haushalte, die ohnehin mit der Überlegung spielen, ihre alte Heizung gegen eine klimaschonende Heiztechnologie auszutauschen, von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren. 

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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