Frage von Jörg N. • 09.01.2023
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Der § 41 des Waffengesetzes ist nur bedingt geeignet, um Gefährdern den Erwerb und den Besitz von Waffen effektiv zu verbieten.
Meine Mitgliedschaft im Präsidium der Deutschen Wehrtechnischen Gesellschaft endet im kommenden Mai turnusmäßig.
Aufgrund der Gewaltenteilung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keinerlei Einfluss auf die Oberlandesgerichte.