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der Angriff Russlands auf die Ukraine ist völkerrechtswidrig. Der Artikel 51 der UN-Charta garantiert jedem Mitgliedsstaat das individuelle Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffs. Der Artikel besagt auch, dass jeder Staat einem angegriffenen Staat zu Hilfe kommen darf.
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn auch im Grundgesetz sprachlich alle Geschlechter berücksichtigt werden
Der Bundestag hat zuletzt ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem sowohl die sichere und bezahlbare Energieversorgung als auch ein stärkerer Ausbau erneuerbarer Energien erreicht wird. Folglich reagieren wir entschlossen auf die historische Krise der Energieversorgung, für die Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verantwortlich ist.
Wie genau die Verbesserung aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Aufgabe des Staates ist es, diejenigen zu unterstützen, die auf Unterstützung angewiesen sind.