Wann (und zu wann) schaffen Sie die Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG ab, die Bürger in die Privatinsolvenz treiben kann?
Sehr geehrter Herr Lindner,
ich handelte 2021 mit CFDs. Viele kleine Gewinne und Verluste. Unterm Strich standen am Jahresende 1.700 € Gewinn.
Nun teilte mir ihre Finanzverwaltung mit, dass nach § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG unterjährige(!) Verluste nur noch bis maximal 20.000 € anerkannt werden. Die Gewinne aber (natürlich) voll zu versteuern sind.
Meine 1.700 € Gewinn resultieren aus hunderten Trades mit insgesamt 84.200 € Verlusten und 85.900 € Gewinnen. Da von den Verlusten jedoch nur 20.000 € anerkannt werden, soll ich jetzt 65.900 € (anstatt nur 1.700 € ) versteuern. Heißt: Ich soll 18.448 € an das Finanzamt zahlen. Bedeutet: Privatinsolvenz...
Wofür wählt man die FDP, wenn solch eine Ungerechtigkeit nicht umgehend abgeschafft wird?
Und bitte antworten Sie nicht mit „Kompromissen in der Koalition“. Für eine liberale Wirtschaftspartei muss es auch in einer Koalition rote Linien geben, die überschritten sind, wenn Steuern auf Gewinne zu zahlen sind, die es gar nicht gibt.