Frage von Hashmatullah S. • 01.07.2024
Antwort von Hakan Demir SPD • 02.07.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Dass es langsamer geht als von manchen erhofft und sich Probleme bei der Realisierung offenbaren bedeutet aber kein Scheitern der Fähigkeitskoalition.
Ob in der Stadt oder auf dem Land, ob in Ost oder West, ob organisiert oder latent – der Rechtsextremismus ist seit vielen Jahren die größte Gefahr für unsere Demokratie.