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Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der sich an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos bemisst. Es erscheint weder logisch noch gerecht für zwei in den Anschaffungskosten und im Verbrauch völlig unterschiedliche Fahrzeuge den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen. So ermöglicht es § 1617i Abs. 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen jeder volljährigen Person, ihren Geburtsnamen neu zu bestimmen und die von ihren Eltern getroffene namensrechtliche Entscheidung an ihre tatsächlichen familiären Bindungen anzupassen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag.

Es gibt kaum Herausforderungen von globaler Bedeutung, die ohne die Beteiligung Chinas und Indien begegnet werden können. Gleichzeitig bekommt China keine „klassische“ Entwicklungshilfe mehr.
