Frage von Robert N. • 05.09.2023

Antwort ausstehend von Gitta Connemann CDU
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
In welchem Jahr welche konkreten Reduktionsziele erreicht werden können, hängt davon ab, wie die Möglichkeiten des GEG von den Haushalten genutzt werden.
Als Union setzen wir bei der Altersvorsorge auf mehrere Säulen.