Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Dirk M. •

Co2 Einsparung Heizungsgesetz

Sehr geehrte Frau Machalet,
da sich die Ampelregierung bei der Zielsetzung des neuen Heizungsgesetzes und der Weltenrettung durch Einsparung von Co2 so sicher ist, frage ich Sie als Finanzier dieser sehr wahrscheinlich eintretenden Gesetzesvorgaben, wieviel Co2 wird denn nun konkret mit der Umsetzung des Gesetzes, sagen wir mal bis 2030, eingespart? Schließlich handelt es sich bei dieser "grünen" Transformation in deutschen Heizungskellern, um ca. 500 Milliarden € Kosten für den Steuerzahler. Damit sollte ja die ein oder andere Tonne Co2 eingespart werden können? Konnte dazu aber nix finden. Gerne in % oder ppm oder auch to.
Vielen Dank für konkrete Werte.

Lachend am Geländer
Antwort von
SPD

Das Ziel der Bundesregierung und der sie tragenden Bundestagsfraktionen ist das Erreichen der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045. Dabei ist unstrittig, dass jeder Sektor dazu betragen muss, dass dieses Ziel erreicht wird. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird zum Heizen unserer Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verbraucht. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird noch durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Dabei dominiert das Erdgas im Gebäudewärmebereich. Über 40 Prozent des in Deutschland verbrauchten Erdgases verbrennen wir jährlich, um unsere Gebäude zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt nahezu jeder zweite mit Erdgas, gefolgt von Heizöl mit knapp 25 Prozent und Fernwärme mit gut 14 Prozent. Stromdirektheizungen und Wärmepumpen machen jeweils nicht einmal 3 Prozent aus. Die übrigen 6 Prozent entfallen auf Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz, Holzpellets, sonstige Biomasse und Kohle. Bei den neu installierten Heizungen betrug der Anteil von Gasheizungen im Jahr 2021 sogar 70 %.

Das jetzt verabschiedete Gebäudeenergiegesetz hat das Ziel, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dabei zu unterstützen, die notwendigen Investitionen für den Einsatz moderner Heizsysteme stemmen zu können.

Da durch das Gesetz lediglich der Einbau einer Heizung, die mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien arbeitet, in Neubaugebieten ab 2024 verbindlich vorgeschrieben ist, wird es von dem Engagement der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, deren Möglichkeiten und der Notwendigkeit vorhandene Heizungen auszutauschen abhängen, in welchem Jahr welche konkreten Reduktionsziele beim Treibhausgas erreicht werden können.

Klar ist aber auch, dass sich durch die Erhöhung des CO²-Preises ab 2026 der Betrieb von Gas- oder Ölheizungen erkennbar verteuern wird.

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