
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf dieser Plattform auf die von Ihnen sehr stark verkürzte Frage nicht in dem gebotenen Zusammenhang antworten kann
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Wenn Sie bisher die deutsche Staatsangehörigkeit haben und eine weitere annehmen möchten, so ist das mit der Staatsangehörigkeitsreform möglich - unabhängig von Ihrem Wohnort. Die Reform soll zu April 2024 in Kraft treten. Ab dann sind doppelte Staatsangehörigkeiten möglich.
Wenn Sie bereits eine Einbürgerungsurkunde haben, so sind Sie ja bereits deutscher Staatsbürger. Eine doppelte Staatsangehörigkeit ist nach derzeitigem Stand nicht möglich. Ihren alten Pass haben Sie ja auch bereits abgegeben.
Soweit Sie die Alterssicherungssysteme in Österreich und Deutschland ansprechen, muss ich zunächst sagen, dass ein uneingeschränkter Vergleich von zwei völlig unterschiedlichen Systemen der Alterssicherung nicht möglich ist.
Ich befürworte den Ausbau legaler Migrationswege, um gleichzeitig die irreguläre Migration einzudämmen.