Frage von Stephan S. • 08.10.2023

Antwort ausstehend von Martin Sichert AfD
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.
Ja
Die in Rede stehenden Mittel gehören zum Etat des Auswärtigen Amtes
Ich möchte Sie höflich bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bzw. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu wenden