(...) der Innenausschuss des Bundestages hat bei einer Anhörung mit Sachverständigen über die Parteienfinanzierung beraten. Die Experten haben bestätigt, dass die staatliche, von privaten Spenden unabhängige Finanzierung für die politischen Parteien notwendig ist und sich bewährt hat. Auch die jetzt beschlossene Anhebung der Obergrenze bewerteten sie als verhältnismäßig. (...)
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(...) Damit die Parteien weiterhin ihrem Verfassungsauftrag nachkommen können, hat der Deutsche Bundestag daher die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich angehoben. Weitere Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. (...)
(...) Unser Ziel sind gleichwertige Lebensverhältnisse im urbanen und ländlichen Raum in ganz Deutschland. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum gerade in wachsenden Städten wie München ist weiterhin groß. Die hohen Mieten in München stellen eine überaus große Belastung dar, gerade für untere und mittlere Einkommen. (...)
(...) Um den Parteien die Wahrnehmung dieser neuen Aufgaben und Erfordernisse im Rahmen ihres Verfassungsauftrages zu ermöglichen, soll die absolute Obergrenze einmalig angehoben werden. Künftig gilt dann wieder die jährliche Anpassung nach dem Preisindex. (...)
Sehr geehrter Herr H.,
Ihre Frage beantworte ich wie folgt: