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Frage von Klaus B. •

Frage an Christian Schmidt von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schmidt,

warum haben Sie für die Ausweitung der Parteienfinanzierung gestimmt, ohne im Gegenzug das Firmen-Parteispendenverbot zu verbieten zur Gewährleistung der Unabhängigkeit Ihrer und aller Parteien.

Warum wird die Transparenz bezüglich der Parteispenden bei den Parteien, ihren Stiftungen und den Bundestagsabgeordneten sowie deren Referenten nicht weiter erhöht?
- Ich sehe da eindeutige Anzeichen für Abhängigkeiten, die dem Gemeinwohl schaden.

Freundliche Grüße aus München
K. v. B.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr v. B.,

den Parteien fällt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Funktion bei der politischen Willensbildung des Volkes zu, wie es in Art. 21 Grundgesetz festgelegt ist.

Die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung haben sich für die Parteien allerdings in den letzten Jahren insbesondere durch die Auswirkungen der Digitalisierung erheblich verändert haben sind für die politische Interaktion in einem völlig veränderten medialen Umfeld hohe Einstiegs- und Betriebsinvestitionen notwendig.

Damit die Parteien weiterhin ihrem Verfassungsauftrag nachkommen können, hat der Deutsche Bundestag daher die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich angehoben. Weitere Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. Dabei gilt weiter der Grundsatz, dass der Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung die Hälfte der Gesamteinnahmen einer Partei nicht überschreiten darf. Parteien müssen frei und unabhängig vom Staat sein. Dazu sollen sie sich dauerhaft um die Unterstützung von Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen bemühen.

Entsprechend stellen neben den Mitgliedsbeiträgen Spenden eine für die Parteien wichtige Einnahmequelle dar. Das im Jahr 2002 geänderte Parteiengesetz hat die Transparenz hierbei deutlich erhöht. So sind die Parteien verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000 Euro übersteigen sofort dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen, woraufhin sie auf der Seite des Parlaments veröffentlicht werden. Spenden über 10.000 Euro (Summe in einem Kalenderjahr) sind im Rechenschaftsbericht der Parteien unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwendenden zu veröffentlichen.

Ich denke, dass wir in Deutschland bei der Parteienfinanzierung eine gute Balance zwischen staatlichen Zuschüssen, Mitgliedsbeiträgen und der Einnahme von Spenden gefunden haben, so dass bei den Parteien keine Abhängigkeit in eine Richtung entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt MdB