(...) Mit anderen Worten: Es geht auch um ein gesellschaftliches Problem. Deshalb liegt für uns als SPD und für mich persönlich das Ziel darin, die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität und anderen sexuellen Orientierungen weiter zu fördern. Auf der Ebene der Bundesregierung ist hier das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sehr aktiv. (...)
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(...) Die SPD setzt sich schon lange für sexuelle Vielfalt und Gleichberechtigung ein. Wir sagen ganz klar: Es darf keine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität geben. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen gleiche Rechte für alle. (...)
(...) Ein Verbot der Konversionstherapie ist auf Bundesebene nicht geplant. Regelungen der ärztlichen Berufsausübung fallen nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder. (...)
(...) ich teile Ihre Ansicht, dass solche Therapien nicht nur jedem ärztlichen Wissensstand und Ethos widersprechen, sondern auch eine Diskriminierung von Schwulen und Lesben darstellen. Da Homosexualität keine Krankheit ist, bedarf sie auch keiner Therapie. Unsere Fraktion hat daher in der Vergangenheit bereits einen Gesetzentwurf zum Verbot solcher Therapien bei Minderjährigen (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/128/1712849.pdf) sowie eine Kleine Anfrage zum Thema (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/021/1802118.pdf) eingebracht. (...)
(...) Da Homosexualität keine Krankheit ist, kommen schon aus diesem Grund keine Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V in Betracht. Eine Konversionstherapie ist damit keine Leistung, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. (...)
(...) Die Abrechnungen über Krankenkassen sind klar illegal. Das geht nur, so wie in der Kleinen Anfrage auch angeführt wird, wenn man die Behandlung als therapeutisch verschleiert und damit Abrechnungsbetrug begeht. Das müssten dann allerdings zugelassene Leistungserbringer sein, sprich meist Ärzt/innen. (...)