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Gunther Krichbaum
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Frage von Peter D. •

Frage an Gunther Krichbaum von Peter D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

Seit einigen Wochen läuft einige Petitionskampagne zum Verbot der Konversionstherapie, auch Homo-Heilung genannt.
Dabei handelt es sich um eine "Behandlungsform", die nach Ansicht seriöser Experten, wie z.B. der deutschen Bundesärztekammer, vollkommen sinnlos und potentiell schädlich ist.
Liest man Erfahrungsberichte von Opfern dieser "Therapieform", so werden diese meist durch ihr religiöses Umfeld genötigt und leiden ihr Leben lang unter den Folgen einer Behandlung, die man auch gut und gerne als Folter bezeichnen kann.
Obwohl diese Art der "Therapie" in immer mehr Ländern verboten wird, ist das in Deutschland aktuell nicht geplant.

Nun bin ich als Steuer- und Beitragszahler, Wähler und Bürger dieses Landes nicht davon begeistert, solche Praktiken zu tolerieren und sogar mit zu finanzieren (NDR Doku „Die Schwulenheiler“ ).

Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihr Standpunkt als Abgeordneter zu diesem Thema ist und welche Initiativen es in Ihrer Partei gibt, die Konversionstherapie auch in Deutschland endlich zu verbieten.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hochachtungsvoll,
P. D.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf daher auch keiner Behandlung. Der Weltärztebund hat folgerichtig beschlossen, dass eine Teilnahme an derartigen „Therapien“ unethisch ist.
Auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) verfolgt das Thema der Konversionstherapie sehr kritisch. Im kommenden Herbst werden zwei neue Broschüren „Sexuelle Vielfalt und Coming-out. Ein Ratgeber für Jugendliche“ und „Sexuelle Vielfalt und Coming-out. Ein Ratgeber für Eltern“ erscheinen. Beide Broschüren warnen vor einer Konversionstherapie und stufen sie als gefährlich ein.
Da Homosexualität keine Krankheit ist, kommen schon aus diesem Grund Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V nicht in Betracht. Eine Konversionstherapie ist keine Leistung, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. Damit werden diese schädlichen „Behandlungen“ nicht von der Allgemeinheit finanziert.
Ein Verbot der Konversionstherapie ist auf Bundesebene nicht geplant. Regelungen der ärztlichen Berufsausübung fallen nach dem Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder. Diese haben es in ihren Heilberufs- und Kammergesetzen weitgehend den Ärztekammern überlassen, entsprechende Berufsordnungen aufzustellen. Die Berufsordnungen entsprechen im Wesentlichen der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschlang tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO). Letztere enthält in § 2 die berufsrechtliche Verpflichtung, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit auszuüben haben. Daneben statuiert § 7 Absatz 1 MBO, dass jede medizinische Behandlung unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen hat. Diese Vorgaben der MBO sind entsprechend in den Berufsordnungen der Länder umgesetzt und damit Teil des geltenden Berufsrechts.
Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichaum

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