Frage an Katja Mast von Peter D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Mast,
Seit einigen Wochen läuft einige Petitionskampagne zum Verbot der Konversionstherapie, auch Homo-Heilung genannt.
Dabei handelt es sich um eine "Behandlungsform", die nach Ansicht seriöser Experten, wie z.B. der deutschen Bundesärztekammer, vollkommen sinnlos und potentiell schädlich ist.
Liest man Erfahrungsberichte von Opfern dieser "Therapieform", so werden diese meist durch ihr religiöses Umfeld genötigt und leiden ihr Leben lang unter den Folgen einer Behandlung, die man auch gut und gerne als Folter bezeichnen kann.
Obwohl diese Art der "Therapie" in immer mehr Ländern verboten wird, ist das in Deutschland aktuell nicht geplant.
Nun bin ich als Steuer- und Beitragszahler, Wähler und Bürger dieses Landes nicht davon begeistert, solche Praktiken zu tolerieren und sogar mit zu finanzieren (NDR Doku „Die Schwulenheiler“ ).
Daher würde ich gerne von Ihnen wissen, wie Ihr Standpunkt als Abgeordnete zu diesem Thema ist und welche Initiativen es in Ihrer Partei gibt, die Konversionstherapie auch in Deutschland endlich zu verbieten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll,
P. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für ihre Frage.
Die SPD setzt sich schon lange für sexuelle Vielfalt und Gleichberechtigung ein. Wir sagen ganz klar: Es darf keine Diskriminierung aufgrund sexueller Identität geben. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen gleiche Rechte für alle. Auch, wenn wir um jeden noch so kleinen Schritt kämpfen müssen.
Wie ernst wir das nehmen, zeigt die Einführung der Ehe für alle. Nun dürfen endlich auch in Deutschland gleichgeschlechtliche Paare die Ehe eingehen. Damit erlangen sie auch das volle Adoptionsrecht. Das ist ein großer Erfolg der Aktivistinnen und Aktivisten - dafür haben sie viele, viele Jahre gekämpft. Die SPD-Bundestagsfraktion stand dabei an ihrer Seite. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus um die Bereiche Homophobie und antihomosexuelle Gewalt erweitert worden ist.
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion hat der Deutsche Bundestag die Rehabilitierung und Entschädigung der nach §175 StGB verurteilten Homosexuellen seit 1945 beschlossen. Alle Bundesfraktionen stimmten diesem Gesetz zu.
Der Gedanke, dass Homosexualität eine Krankheit ist, liegt uns fern und mutet absurd an.
Auch die Bundesregierung hat sich hier klar positioniert. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir respektieren geschlechtliche Vielfalt. Alle Menschen sollen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können – mit gleichen Rechten und Pflichten. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung entgegen."
Die Bundesregierung vertritt weiterhin eindeutig die Meinung, dass Homosexualität keine Krankheit ist und daher keiner Heilung bedarf. Aus diesem Grund kommen Leistungen nach SGB V, sprich einer Krankenbehandlung, nicht in Betracht. Der Gesetzgeber hat Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) getroffen, durch die einerseits die Krankenbehandlung definiert und andererseits Transparenz über die Leistungserbringung geschaffen wird. Eine Konversionstherapie ist keine Leistung, die zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf.
Transparenz über die erbrachten Leistungen besteht insofern, als dass bei der Abrechnung der ärztlichen Leistungen gemäß § 295 SGB V die Verpflichtung besteht, die erbrachten Leistungen einschließlich der Diagnosen an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Diagnosen sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10-GM) zu verschlüsseln. Die ärztliche Behandlung bei der Diagnose ichdystone Sexualorientierung (F66.1) bezieht sich auf die Behandlung einer begleitenden psychischen oder Verhaltensstörung, nicht aber auf die Änderung der Richtung der sexuellen Orientierung. Den Krankenkassen liegen gemäß aktueller Auskunft des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) keine Hinweise vor, dass falsch dokumentierte Behandlungen stattfinden, die gegen die Regelungen des SGB V bzw. des untergesetzlichen Normgebers verstoßen und zu einer Abrechnung von sogenannten „Konversionstherapien" führen.
Mit besten Grüßen
Katja Mast