Frage an Harald Weinberg von Joachim M. bezüglich Gesundheit
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und seit 1994 gehören Homosexuelle ebenfalls dazu. Weshalb wird dann die menschenverachtende "Konversionstherapie" nicht verboten. Warum dürfen Eltern ihre Kinder in die Hände von solchen "Ärzten" geben? Das die Krankenkasse dafür auch noch zahlt (Abrechnungsdschungel sei Dank) ist für mich geradezu unerträglich.
Das Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht und eine "Therapie" die die Persönlichkeit verändern soll ist 2018 ein Armutszeugnis und gehört verboten.
Was gedenken Sie dagegen zu tun?
Lieber J. M.,
vielen Dank für Ihre Frage! Ihre Empörung kann ich absolut verstehen. Wir sind als Fraktion DIE LINKE zu dem Thema parlamentarisch aktiv geworden und haben u.a. Kleine Anfrage zum Thema "Konversionstherapie" an die Bundesregierung gestellt. Die Kleine Anfrage finden Sie unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/028/1902846.pdf
In der Kleinen Anfrage wird auch unsere Positionierung dazu gut deutlich. Die Abrechnungen über Krankenkassen sind klar illegal. Das geht nur, so wie in der Kleinen Anfrage auch angeführt wird, wenn man die Behandlung als therapeutisch verschleiert und damit Abrechnungsbetrug begeht. Das müssten dann allerdings zugelassene Leistungserbringer sein, sprich meist Ärzt/innen. Diese handeln in dem Fall ebenfalls berufsrechtswidrig, was allerdings von Kammern und Ländern nur wenig überwacht wird. Eine gesetzliche Klarstellung, die Konversionstherapien auch außerhalb der "Medizin" verbietet, wäre meiner Meinung nach absolut sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg
Harald Weinberg MdB