![Christoph Ploß Portrait von Christoph Ploß](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/C.%20Plo%C3%9F_Pressefoto.jpg?itok=3glNkAX_)
(...) Unsere offene Gesellschaft lebt von der Begegnung und der Kommunikation von Angesicht zu Angesicht. Deshalb lehne ich die Vollverschleierung grundsätzlich ab. Als CDU wollen wir sie unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen verbieten. (...)
(...) Unsere offene Gesellschaft lebt von der Begegnung und der Kommunikation von Angesicht zu Angesicht. Deshalb lehne ich die Vollverschleierung grundsätzlich ab. Als CDU wollen wir sie unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen verbieten. (...)
(...) dass Schule einen Raum darstellen sollte, in dem junge Menschen frei von familiären und religiösen Zwängen sein können (...)
(...) Wir Freien Demokraten setzen uns für die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Die persönliche Glaubensüberzeugung ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens. (...)
(...) der Staat verleiht der Anstalt die Hoheit über den Beitragseinzug, damit er das nicht selbst regeln muss. Insofern kann man sehr wohl davon ausgehen, dass für den Beitragsservice und die Medienanstalten im Verwaltungsverfahren ähnliche Pflichten gelten, zumal den Bürgerinnen und Bürgern auch dort der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz offensteht. Daher ist die von Ihnen beschriebene Untätigkeit inakzeptabel und sicher auch nicht verbraucherfreundlich. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Mail. Ich gehe davon aus, dass Sie sich bezüglich Ihrer Kündigung der GEZ-Gebühr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 beziehen. Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. (...)
(...) regelmäßig findet ein sogenannter Meldedatenabgleich statt. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag für einen gemeldeten Wohnsitz bezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie eine Erst- oder Zweitwohnung haben. (...)