Frage an Manuela Rottmann von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag, Frau Dr. Rottmann,
gibt es eigentlich keinen Verbraucherschutz hinsichtlich der GEZ-Problematik?
Wegen erheblicher Differenzen im Zusammenhang mit Kündigung einer Zweitwohnung wurde mehrfach im Laufe der letzten 3 Monate versucht, über das Kontaktformular der GEZ (Eingang jeweils bestätigt), Unklarheiten zu klären. Nachdem zugesagte Erledigung von dort nicht erfolgte, wurde Beschwerde bei den Landesmedienanstalten Niedersachsen und Hamburg erhoben. Auch von dort bis heute keinerlei Antwort.
Ist es tatsächlich so, dass Bürger / Zwangsabnehmer der GEZ "Leistungen" noch nicht einmal Anrecht auf Antworten einer sogen. Organisation Öffentlichen Rechts haben?
Freundliche Grüße
Karl-H. W. G.
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Mail. Ich gehe davon aus, dass Sie sich bezüglich Ihrer Kündigung der GEZ-Gebühr auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2018 beziehen. Beitragspflichtig waren bisher auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Betroffene können seit dem 18. Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebühr beim Beitragsservice stellen.
Ich habe den Beitragsservice kontaktiert und letzten Freitag folgende Rückmeldung bekommen:
Natürlich haben Sie ein Anrecht auf Rückmeldung Ihrer Schreiben. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, alle eingegangenen Aufträge/Kündigungen zu beantworten bzw. zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Gerichtsurteils wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Mit besten Grüßen
Dr. Manuela Rottmann