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Sebastian Steineke
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Frage von Karl-Heinz G. •

Frage an Sebastian Steineke von Karl-Heinz G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Steineke,

gibt es eigentlich keinen Verbraucherschutz hinsichtlich der GEZ-Problematik?

Wegen erheblicher Differenzen im Zusammenhang mit Kündigung einer Zweitwohnung wurde mehrfach im Laufe der letzten 3 Monate versucht, über das Kontaktformular der GEZ (Eingang jeweils bestätigt), Unklarheiten zu klären. Nachdem zugesagte Erledigung von dort nicht erfolgte, wurde Beschwerde bei den Landesmedienanstalten Niedersachsen und Hamburg erhoben. Auch von dort bis heute keinerlei Antwort.

Ist es tatsächlich so, dass Bürger / Zwangsabnehmer der GEZ "Leistungen" noch nicht einmal Anrecht auf Antworten einer sogen. Organisation Öffentlichen Rechts haben?

Freundliche Grüße
Karl-H. W. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht an mich auf abgeordnetenwatch.de.

Leider ist die rechtliche Einordnung dieser Einrichtungen bis heute strittig. Ob der sogenannte "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (ehemals GEZ) und die Landesmedienanstalten grundsätzlich als Behörden im Sinne des öffentlichen Rechts gelten, ist unter Juristen und innerhalb der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. In einigen Bundesländern ist die Anwendung des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts, das auch entsprechende Informationspflichten enthält, für die Medienanstalten sogar gesetzlich ausgeschlossen. Nichtsdestotrotz kann man wohl zumindest von einem behördenähnlichen Beleihungsverhältnis ausgehen, d.h. der Staat verleiht der Anstalt die Hoheit über den Beitragseinzug, damit er das nicht selbst regeln muss. Insofern kann man sehr wohl davon ausgehen, dass für den Beitragsservice und die Medienanstalten im Verwaltungsverfahren ähnliche Pflichten gelten, zumal den Bürgerinnen und Bürgern auch dort der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz offensteht. Daher ist die von Ihnen beschriebene Untätigkeit inakzeptabel und sicher auch nicht verbraucherfreundlich.

Ich möchte Ihnen gerne anbieten, mir Ihre Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um Kontakt zu den entprechenden Stellen aufzunehmen. Am besten per Email an: sebastian.steineke@bundestag.de. Zudem empfehle ich Ihnen eine Meldung an die zuständige Verbraucherzentrale, die sich ebenfalls gerne um diese Anliegen kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Steineke MdB