Katja Suding
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Frage von Lars R. •

Frage an Katja Suding von Lars R. bezüglich Frauen

Wie stehen Sie zu der Petition von Terre des Femmes, die sich für ein Verbot der Verschleierung von minderjährigen Mädchen ausspricht?

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse.

Wir Freien Demokraten setzen uns für die Religionsfreiheit und die Gleichbehandlung von Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ein. Die persönliche Glaubensüberzeugung ist für viele Menschen ein wichtiger Teil ihrer Suche nach dem Sinn und den Werten des eigenen Lebens. Zur Freiheit des Einzelnen gehört für uns, dass jeder seine Religion ausüben, seine Werte leben oder seiner atheistischen oder agnostischen Überzeugung folgen kann.

Bei der Bewertung der Gründe für eine Verschleierung, sollte der Einzelfall betrachtet werden. Ein generelles Verbot der freiwilligen Verschleierung lehne ich deshalb ab. Davon ausgenommen sind Situationen, in denen beispielsweise die Beteiligung von Schülerinnen am Schulalltag und die pädagogische Arbeit der Lehrer erschwert wird. Direkte Kommunikation und Interaktion zwischen Schülern und Lehrern sowie Schülern untereinander ist eine wichtige Voraussetzung für das Lernen. Schüler und Lehrer müssen einander ansehen können. Auch davon ausgenommen sind Situationen, in denen die Identifizierung der Personalie notwendig ist sowie vor Gericht. Zur Wahrheitsfindung ist es notwendig, Mimik und Gestik einer Person wahrnehmen zu können. Reaktionen von Zeugen oder Angeklagten, die erkennbar durch die Veränderung ihrer Gesichtszüge sind, können den Verlauf einer Anhörung verändern und entscheidend zur Klärung eines Sachverhaltes beitragen.

Konsequenter müssen eventuelle private Zwänge verfolgt werden, die Frauen zu einem bestimmten Verhalten drängen. Bei der Religionsausübung muss klar sein, dass die Grundrechte gewahrt und entschieden verteidigt werden. Beispielsweise das Gebot der Menschenwürde (Artikel 1 Grundgesetz) oder das Gebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3 Grundgesetz). Wo das Grundgesetz als objektive Werteordnung unserer Gesellschaft missachtet und Gesetze verletzt werden, enden Toleranz und Respekt. Verständnis für religiösen oder ideologischen Fundamentalismus sowie die Unterdrückung von Frauen darf es nicht geben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding