Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Vivika L. • 18.10.2018
Antwort von Mathias Stein SPD • 24.10.2018 (...) grundsätzlich befürworte ich das Prinzip der Organspende und besitze selbst einen Organspendeausweis. Ich spreche mich jedoch gegen eine Widerspruchslösung aus, da ich sie aus ethischen Gründen für nicht vertretbar halte. Ich finde es wichtig, offen zu thematisieren, weshalb Menschen Sorgen bezüglich der Organspende äußern und setze mich für einen Dialog ein, der dazu ermutigt, die Spendebereitschaft in Deutschland zu fördern. (...)
Frage von Vivika L. • 18.10.2018
Antwort von Luise Amtsberg Bündnis 90/Die Grünen • 16.07.2019 Sehr geehrte Frau L.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die wir gerne im Namen von Frau Amtsberg beantworten möchten.
Frage von Felix D. • 18.10.2018
Antwort von Georg Kippels CDU • 30.10.2018 (...) Tendenziell befürworte auch ich den Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn, die aktive Widerspruchslösung einzuführen. Die bundesweite rückläufige Entwicklung der Organspende ist mit Sorge zu betrachten und wir brauchen dringend neue Lösungen um die Bereitschaft zu stärken. (...)
Frage von Andreas L. • 18.10.2018
Antwort von Florian Post SPD • 22.05.2019 (...) Wir haben in den parlamentarischen Beratungen die zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich gestärkt. Hierfür haben wir die Mittel für private deutsche Träger um 30 Millionen Euro angehoben. (...)
Frage von Ulrich C. • 18.10.2018
Antwort von Martin Rabanus SPD • 10.07.2019 Ich unterstütze die doppelte Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz, die auf dem Entwurf von Abgeordneten rund um den SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach basiert. Würde dieser Entwurf mehrheitlich beschlossen, wären alle Bürgerinnen und Bürger, die 16 Jahre alt sind, automatisch Organspender. (...)
Frage von Ulrich C. • 18.10.2018
Antwort von Alexander Müller FDP • 22.10.2018 (...) Nach meiner Überzeugung dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten entweder zugestimmt hatte, oder wenn er jemanden bestimmt hatte, der im Todesfall die Zustimmung geben darf, und derjenige zustimmt. Das ergibt sich aus dem Artikel 1 unseres Grundgesetzes, der Würde des Menschen, die auch nach dem Tod für die Unversehrtheit seines Leichnams gilt. (...)