weder bei nicht heterosexuellen Formen der Sexualität noch bei der Trans- oder Intersexualität als solcher handelt es sich um eine Krankheit.
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(...) Erstens könne von einer Therapie streng genommen schon deshalb keine Rede sein, weil Homosexualität keine Störung oder Krankheit sei und damit auch keine Indikation für eine Therapie vorliege. (...)
(...) stellt die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund (...)
(...) Der Gesetzentwurf bringt also keine zusätzlichen Verpflichtungen für Ärzte mit sich, sondern schränkt pseudowissenschaftliche und außerhalb der Grenzen des regulären Gesundheitswesens praktizierte Verfahren ein (...)
(...) Ihre Fragestellung beruht auf einer Reihe unzutreffender Annahmen und Missverständnisse. (...)
(...) Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Rief Sie im Rahmen der Wahlkreiszuständigkeit an die Berliner Bundestagskollegen verweisen möchte (...)